Vertragsarztrecht
Das Vertragsarztrecht betrifft die Rechte und Pflichten von zugelassenen Ärzten, Zahnärzten und medizinischen Versorgungszentren.
Es umfasst Regelungen zur Zulassung, Regelungen zu den Honorar- und Abrechnungsmodalitäten sowie Regelungen zu anderen Leistungserbringern.