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Rechtsanwalts­kanzlei für Medizinrecht

Vertrags­recht der Heilberufe

Praxis EmpfangsmitarbeiterIn übergibt Unterlagen

Neben Verträgen zwischen (Zahn-)ärzten und ihren Patienten umfasst das Vertragsrecht der Heilberufe auch Verträge zwischen Leistungserbringern untereinander. Diese können Kooperationsverträge oder Gesellschaftsverträge sein, um bestimmte Leistungen anbieten zu können. Sie regeln die Aufgabenverteilung, die Vergütung, die Haftung und andere relevante Aspekte der Zusammenarbeit.

Zu den Verträgen der Heilberufe gehören auch Verträge über den Erwerb, die Wartung und die Nutzung von medizinischen Geräten sowie die Inanspruchnahme externer Dienst- und Serviceleistungen.

In allen diesen Vertragsbeziehungen ist das Ziel des Vertragsrechts, klare Vereinbarungen zu schaffen, die die Zusammenarbeit erleichtert, die Qualität der medizinischen Versorgung sicherstellen und die Rechte und Pflichten der Beteiligten klar definieren.

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