Tätigkeitsgebiete
Dr. Juliane Winter
Expertise
Dr. Juliane Winter zeichnet ihre mehr als 20-jährige Tätigkeit im Medizinrecht und ihr besonderer Einsatz für die Interessen ihrer Mandanten aus. Durch ihre langjährige Erfahrung und ihr breit gefächertes Wissen im Medizinrecht ist sie in der Lage, ihren Mandanten umfassende und individuelle Beratung im medizinrechtlichen Gesamtkontext zu bieten. Sie berät vorrangig Ärzte, Zahnärzte und MVZ in allen rechtlichen Fragen rund um die Praxis. Im medizinischen Haftungsrecht ist sie ausschließlich auf der Seite der Zahnärzte und Ärzte tätig.
´Mandanten sehr gut zu kennen und zu verstehen, macht den Unterschied.´
Vita
Gründung der Rechtsanwaltskanzlei
Syndikusrechtsanwältin im Gesundheitsunternehmen
Fachanwältin für Medizinrecht
Rechtsanwältin im Medizinrecht
Promotion am Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik in Europa
Syndikusrechtsanwältin im Gesundheitsunternehmen
Mitgliedschaften & Veröffentlichungen (Auswahl)
- Mitglied des Fachausschusses für Medizinrecht der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg
- Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Kassenarztrecht e.V.
- Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins
- Mitglied der Law Clinic der Bucerius Law School in Zusammenarbeit mit der Diakonie Hamburg, im Jahr 2014
- Gesetzliche Grundlagen der Ernährungsmedizin, Akademie Dampsoft, 2021
- Patient zwischen Sicherheit und Freiheit, Medizinrechtliche Grundlagen, Davit, IT-Rechtstag, 2019
- Aufklärung und Dokumentation in der Implantologie, ECDI 2014
- Praxisabgabe und Praxisübergabe, Frühjahrskongress Neue Gruppe, 2013
- Der programmverantwortliche Arzt, Frühjahrstagung der ARGE Medizinrecht, 2011
- Die Gründung eines Medizinischen Versorgungszentrums, J&J 2006
- Vertragsarztrecht, in: Richter, Berchtold (Hrsg), Prozesse in Sozialsachen, 1. Auflage, 2006
- Die Heimmindestbauverordnung, Das Altenheim 2005
- Die Ausgestaltung von Planungs- und Förderungskompetenz nach SGB XI, Dissertation, 2004
FAQ
Beratung
- Sie wollen als Arzt, Zahnarzt, Kommune oder Krankenhaus ein MVZ gründen und benötigen für die Anträge und die notwendigen Verträge juristische Unterstützung?
- Sie benötigen Unterstützung in Ihrer Rechtsabteilung, z.B. bei der Nachbesetzung von Arztstellen oder beim Widerspruch gegen eine Regressfestsetzung?
- Planen Sie den Kauf oder Verkauf einer Praxis oder eines MVZ oder einen Gesellschaftsanteil?
- Sie wollen den potenziellen Nachfolger anstellen und benötigen eine Anstellungsgenehmigung?
- Sie wollen die vollständige Praxisinfrastruktur eines Dienstleisters nutzen und fragen sich, ob dies in der Form zulässig ist?
Vertretung
- Sie möchten sich als Zahnarzt oder Berufshaftpflichtversicherung gegen Haftungsansprüche verteidigen?
- Sie möchten ärztliches bzw. zahnärztliches Honorar gegenüber einem Patienten gerichtlich geltend machen?
- Im Rahmen eines Nachbesetzungsverfahrens hat der Zulassungsausschuss einen anderen Bewerber zugelassen und Sie wollen Widerspruch zum Berufungsausschuss einlegen?
- Ein Patient hat einen Datenschutzverstoß gemeldet und Sie müssen eine Stellungnahme vor der Datenschutzbehörde oder der Ärztekammer abgeben?
- Die Ärztekammer hat ein berufsgerichtliches Verfahren eingeleitet und Sie benötigen Unterstützung?
Prüfung
- Sie wollen ärztlicher Leiter werden und benötigen Hilfe bei der Prüfung des vorgesehenen Arbeitsvertrages?
- Sie wollen mit einem Kollegen oder einer Kollegin kooperieren und den Gesellschaftsvertrag überprüfen lassen?
- Sie wollen einen Vertrag über ein technisches Gerät abschließen und diesen überprüfen lassen?
Kontakt
Kontaktieren Sie mich unverbindlich per Telefon, E-Mail oder mit dem Kontaktformular am Ende dieser Seite.
Ich kläre mit Ihnen zunächst, ob ich die passende Kanzlei für Ihr Anliegen bin. Erst danach wird ein Mandatsverhältnis durch eine entsprechende Vereinbarung begründet.
Honorar
Eine faire und transparente Vergütung ist ein wesentlicher Bestandteil eines vertrauensvollen Mandatsverhältnisses. Fragen zu meinem Honorar beantworte ich Ihnen gerne schon hier.
Zeithonorar
Wenn Sie mit mir ein Zeithonorar vereinbaren, bemisst sich meine Vergütung allein nach dem zeitlichen Aufwand. Meinen Stundensatz teile ich Ihnen vor Beginn der Tätigkeit mit. Den Aufwand erfasse ich in 6 Minuten-Einheiten. Die Abrechnung erfolgt in der Regel monatlich und beinhaltet eine genaue Aufstellung aller Tätigkeiten für Sie.
Gebühren nach Vergütungsgesetz
Soweit ich gerichtlich für Sie aktiv werde, bin ich gesetzlich verpflichtet, mindestens die Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) in Rechnung zu stellen. Diese bemessen sich nach dem Gegenstands- bzw. Streitwert Ihrer Angelegenheit sowie nach gesetzlich festgesetzten Gebührensätzen. Grundsätzlich können Sie diese Art der Vergütung auch im Übrigen mit mir vereinbaren, soweit ein bestimmter Mindestgegenstandswert gegeben und der Aufwand für mich abschätzbar ist.
Pauschalpreis
Pauschalhonorare bieten für den Mandanten die Gewissheit der Deckelung seiner Anwaltskosten. Die Vereinbarung eines Festpreises setzt jedoch voraus, dass der Aufwand für mich im Vorfeld bestimmbar ist. Das kann sowohl bei Gestaltungen (zum Beispiel Erstellung eines Vertragsentwurfs, etc.) oder bei abgrenzbaren Teiltätigkeiten (z.B. Anträge beim Zulassungsausschuss) möglich sein. Häufig wird hier – alternativ zum Festpreis – zumindest die Schätzung des Aufwands für ein Zeithonorar möglich sein.
Kontakt für unverbindliche Mandatsanfragen
Neuer Wall 80
20354 Hamburg
+49 (40) 605 901 93-0